Wir informieren über aktuell aufgetretene und ansteckende Krankheiten in anonymisierter Form durch Aushänge. Die erkrankten Kinder und/oder Mitarbeiterinnen dürfen erst dann wieder den Kindergarten besuchen, wenn die Ansteckungsgefahr vorüber ist. Die erkrankten Kinder/Mitarbeiter sollten mind. einen Tag beschwerdefrei sein!
Im Krankheitsfall bitten wir um telefonische Abmeldung!
Bei Kindergarteneintritt erhalten alle Eltern eine Infektionsschutzbelehrung, gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz.
Für Informationen über auftretende Infektionskrankheiten, händigen wir auf Nachfrage eine Internetadresse aus. Diese wird vom Gesundheitsamt empfohlen!